Für Gesellschaften ist es zukünftig sehr wichtig die neuen Mehrwertsteuerregelungen in Bezug auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die sie ihren im Ausland ansässigen Kunden erbringen, als auch Dienstleistungen, die sie von ausländischen Dienstleistern erhalten, zu verstehen und zu kontrollieren.
Das “Mehrwertsteuerpaket” beinhaltet eine Reihe von Regeln, die ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten. Es betrifft insbesondere die in der Richtlinie 2008/8/EC vom 12. Februar 2008 beschlossenen Änderungen und führt eine neue Grundregel für die Besteuerung von Dienstleistungen ein. Die Prozeduren in Bezug auf das Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Steuerpflichtige werden vereinfacht und automatisiert.
Die neue Grundregel für die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen wird eine häufigere Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft mit sich bringen. Ab dem 1. Januar 2010 sind Steuerpflichtige verpflichtet bestimmte Dienstleistungen in einer neuen zusammenfassenden Meldung zu erklären. Es handelt sich bei diesen Dienstleistungen um Dienstleistungen die an einen innerhalb der EU aber außerhalb des Landes des Dienstleisters ansässigen Empfänger erbracht werden, für die der Empfänger, als Steuerschuldner gilt und die im Empfängerstaat steuerpflichtig sind.
Darüber hinaus wird es eine neue Gesetzgebung im Bezug auf den Kampf gegen Steuerhinterziehung und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten geben (Richtlinie 2008/117/EC/ vom 16. Dezember 2008). Ein anderer Gesetzesentwurf sieht vereinfachte Bestimmungen für die Rechnungsstellung von steuerbefreiten Geschäften vor.
Eine angemessene Vorbereitung auf die neuen Regeln des Mehrwertsteuerpaketes kann das Risiko von mehrwertsteuerlichen Prüfungen und Strafen vermeiden oder reduzieren. Des weiteren können dadurch administrative Kosten als auch andere Verpflichtungen vermindert werden.
Nach dem Training werden die Teilnehmer in der Lage sein:
- die neuen Regelungen im Bezug auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die häufig auftreten, anzuwenden
- die neuen Pflichten in Bezug auf die neuen Erklärungspflichten die vereinfachten Bestimmungen zur Rechnungsstellung zu verstehen
- die neuen Prozeduren in Bezug auf das Vorsteuervergütungsverfahren zu verstehen und anzuwenden.
Theoretischer Teil
- Neue Regelungen für die Besteuerung von Dienstleistungen: Was wird sich ändern?
- Neue Definition des „Steuerpflichtigen“ zur Bestimmung des Ortes der Besteuerung von Dienstleistungen
- Business to Business services:
- Neue Grundregel für den Ort der Besteuerung und die Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Leistungsempfänger ist Steuerschuldner)
- Ausnahmen anwendbar für bestimmte Dienstleistungen (Schulungen, Miete von Verkehrsmitteln, …) - Business to Consumer services:
- Neue Regeln anwendbar für bestimmte Dienstleistungen - Neue Meldungspflichten für innergemeinschaftliche Dienstleistungen: Erklärung zu der zusammenfassenden Meldung für Dienstleistungen
- Inhalte der Meldung und welche Informationen vom Kunden gesammelt werden müssen
- Häufigkeit der Erstellung und Format der zusammenfassenden Meldung
- Neue Prozeduren in Bezug auf das Vorsteuervergütungsverfahren.
- Informationen über die Gewährung von und die Wartedauer für Steuererstattungen
- Weitere beabsichtigte Änderungen der luxemburgischen Mehrwertsteuergesetzgebung zum 1. Januar 2010
- Vereinfachungen bei der Rechnungserstellung für mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen
- Die elektronische Erstellung der Mehrwertsteuerklärung und der zusammenfassende Meldungen.
Praktischer Teil
- Übungen zwecks erfolgreicher Anwendung der neuen Regelungen und zum Aufzeigen der Änderungen in der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Dienstleistung
- Praktische Beispiele, welche die Situation vor und nach dem 1. Januar 2010 illustrieren
- Beispiele für Dienstleistungen die in der zusammenfassenden Meldung erklärt werden müssen.
Die Analyse der verschiedenen Fallbeispiele findet in separaten Gruppen für Unternehmen des Finanzsektor und solche ausserhalb des Finanzsektors statt.
Das Training wird koordiniert von Anne Murrath, Partner der Mehrwertsteuerabteilung und Frédéric Wersand, Direktor in der Steuerabteilung bei PricewaterhouseCoopers Luxemburg.
Die Module werden von Mehrwertsteuerspezialisten von PricewaterhouseCoopers Luxemburg präsentiert, die täglich mehrwertsteuerliche Geschäftsvorfälle und internationalen Sachverhalte bearbeiten.
Vortrag und Schulungsunterlagen auf Deutsch.